Corona-Regelungen in der ESG

Für alle Indoor-Veranstaltungen in der ESG gelten vorerst die Regelungen AHA+L (Abstand von 1,5 Meter, Hygieneregeln, Alltagsmaske und Lüften) sowie 3 G, d.h.: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Für Nicht-Geimpfte und -Genesene besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Tests (d.h. also kein Selbsttest). Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist mit MNS erlaubt.