Die ESG bietet, ggf. in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Universität, der Diakonie und der Katholischen Hochschulgemeinde, ausländischen Studierenden Rat und Hilfe bei Studien- und Lebensfragen an.
Mit Mitteln des Ökumenischen Notfonds können die evangelischen Studierendenpfarrämter unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) eine finanzielle Unterstützung gewähren. Die Vergabe dieser Mittel ist beschränkt auf frei eingereiste Studierende, die sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten (mit Aufenthaltstitel nach § 16a AufG) und an bestimmte Leitlinien gebunden. Priorität haben jene Studierende, die kurz vor dem Examen stehen oder sich anderweitig in Prüfungssituationen befinden. Der Fonds beruht auf Spenden zugunsten der Aktion „Brot für die Welt“.
Vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch einen Termin im Sekretariat der ESG:
Gisela Pfeiffer, Telefon: +49 6421 / 969-220, E-Mail: gisela.pfeiffer@ekkw.de, Bürosprechzeiten: Montag: 08.30-12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Dienstag: 08.30-14:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag: 12:00-18:00 Uhr
Grundsätzlich führen Studierendenpfarrerin Dorothée Schubert und Frau Pfeiffer die Gespräche bei einem ersten Kontakt gemeinsam. Diese Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Du kommst aus Afrika, Asien, Lateinamerika oder Süd-Osteuropa.
- Du hast einen Aufenthaltstitel nach § 16a AufG.
- Du studierst an der Philipps-Universität Marburg.
- Du hast mindestens die ersten 3 Semester selbst finanziert.
- Du bist im Studium erfolgreich und unverschuldet in eine Notlage geraten.
- Du bist zum Zeitpunkt der Erstantragsstellung nicht älter als 35 Jahre und hast nicht mehr als 16 Fachsemester studiert.
- Bei einer zweiten Förderung: Du kannst Nachweis über dein entwicklungspolitisches Engagement erbringen bzw. hast an Seminaren von Stube Hessen teilgenommen.