Hans Freiherr von Soden
Hans Freiherr von Soden (1881–1945) lehrte von 1924 bis zu seinem Tod als Professor für Kirchengeschichte, Neues Testament, Christliche Archäologie und Kirchenrecht in Marburg. Während des 2. Weltkrieges war er Seelsorger der Marburger Evangelischen Studentengemeinde.
Als die Nationalsozialisten nach 1933 versuchten, Kirche und Theologie in den Gemeinden und an den Universitäten restriktiv zu steuern, übernahm von Soden den Vorsitz der Bekennenden Kirche in Kurhessen-Waldeck. In zahlreichen Denkschriften und Gutachten erhob er seine Stimme gegen kirchenpolitische Maßnahmen der Nationalsozialisten. Vor allem sein Gutachten über die Einführung des sogenannten Arierparagraphen in die kirchliche Gesetzgebung machte ihn weit über Marburg und Kurhessen-Waldeck hinaus bekannt.
Bereits 1937 legte er den von den Erfahrungen des Kirchenkampfes geprägten Entwurf für eine neue Leitungsordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vor; charakteristisch war die Fokussierung auf die Letztverantwortung des Bischofsamtes. Diese fand 1945 bzw. 1947 in das Leitungsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen Waldeck Eingang, das bis 1967 in Kraft blieb und noch in der heutigen Grundordnung nachwirkt.